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   BGH, 01.09.2015 - XI ZR 434/13   

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https://dejure.org/2015,25014
BGH, 01.09.2015 - XI ZR 434/13 (https://dejure.org/2015,25014)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2015 - XI ZR 434/13 (https://dejure.org/2015,25014)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2015 - XI ZR 434/13 (https://dejure.org/2015,25014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2
    Anhörungsrüge bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2015 - XI ZR 17/14

    Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.d. Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 01.09.2015 - XI ZR 434/13
    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2 und vom 5. Juni 2015 - XI ZR 186/13, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3 und vom 28. März 2012 - XII ZR 23/11, juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 15.11.2012 - V ZR 79/12

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus BGH, 01.09.2015 - XI ZR 434/13
    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2 und vom 5. Juni 2015 - XI ZR 186/13, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3 und vom 28. März 2012 - XII ZR 23/11, juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 28.03.2012 - XII ZR 23/11

    Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen

    Auszug aus BGH, 01.09.2015 - XI ZR 434/13
    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2 und vom 5. Juni 2015 - XI ZR 186/13, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3 und vom 28. März 2012 - XII ZR 23/11, juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 05.06.2015 - XI ZR 186/13

    Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert von einem am selben

    Auszug aus BGH, 01.09.2015 - XI ZR 434/13
    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2 und vom 5. Juni 2015 - XI ZR 186/13, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3 und vom 28. März 2012 - XII ZR 23/11, juris Rn. 3 ff.).
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